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Die Folgen für die deutschen Kommunen sind noch gar nicht absehbar. Befürchtet wird, dass die amerikanische Vertragsseite vor dem Hintergrund eventuell weggebrochener Steuervorteile versuchen wird, einen Vertragsverstoß seitens des deutschen Partners zu finden, um die Rückgängigmachung des Vertrags zu erzwingen. Das Bayerische Innenministerium hatte laut taz vom 13. November 2004 davor gewarnt, dass das wahrscheinlich eintreten werde. Derzeit bekommen deutsche Stadtkämmerer, wie Wirtschaftsprüfer Arnd Bühner von der Firma Ernst & Young bestätigte, Post von der US-Steuerbehörde, dass die Leasing-Transaktionen genauer in Augenschein genommen werden. Die Gesamtzahl in Deutschland wird auf 180 Verträge aus den Jahren 1996 bis 2003 geschätzt.
Es ist kein Zufall, dass CBL zeitgleich mit dem Internetboom entstanden ist und mit seinem Untergang 2003 ebenfalls an Bedeutung verlor, bis es schließlich verboten wurde. Aus heutiger Sicht erscheint es unglaublich, dass Entscheidungsträger in Kommunen bereit waren, für einen schnellen Dollar dreißigjährige Bindungen einzugehen.
Die Kommunen suchen nun Möglichkeiten, aus dieser prekären Situation herauszukommen oder zumindest jemanden, der die Verantwortung für die angeblich unvorhersehbare rückwirkende Steuerrechtsänderung übernimmt. Ob sie mit einem blauen Auge davon kommen oder Milliardenverluste entstehen, kann gegenwärtig nicht vorausgesagt werden. Was bleibt, sind im besten Fall jahrzehntelange Belastungen der kommunalen Landschaft und die Angst, dass die wahren Vertragsinhalte über die Risikoverteilung ans Licht kommen. Im schlimmeren Fall werden die Kommunen mit Gerichtsprozessen in New York überzogen, die sie kaum gewinnen können
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